Gesetzliche Krankenversicherung
Anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Voraussetzung:
Die Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.
Leistungsumfang:
Eine aktuelle Liste von gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten, finden Sie hier (ein Dienst des Portals www.osteokompass.de; alle Angaben ohne Gewähr). Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
Abrechnung:
Die Rechnung bezahlen Sie als Patient bei uns. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.