Kosten & Erstattung

Gesetzliche Krankenversicherung
Anteilige Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen

Voraussetzung:
Die Behandlung muss von einem Arzt veranlasst werden. Eine entsprechende formlose ärztliche Bescheinigung ist vorzulegen.

Leistungsumfang:
Eine aktuelle Liste von gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen anteilig erstatten, finden Sie hier (ein Dienst des Portals www.osteokompass.de; alle Angaben ohne Gewähr). Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Abrechnung:
Die Rechnung bezahlen Sie als Patient bei uns. Anschließend reichen Sie die Rechnung zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Erstattungsbetrag auf Ihr Konto.

Private Krankenversicherung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel einen großen Teil der Kosten für Behandlungen, falls die Erstattung von Heilpraktikerleistungen nicht vertraglich eingeschränkt ist.

Ausfallgebühren:

Unsere Praxis ist eine reine Termin- bzw. Bestellpraxis in der wir uns Zeit für Sie und ihre Symptomatik nehmen. Deshalb bitten wir Sie, Termine, welche Sie nicht einhalten können, so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, abzusagen. 
Nicht oder zu spät abgesagte Termine sorgen für einen wirtschaftlichen Schaden und werden deshalb in voller Höhe in Rechnung gestellt.